01.04.09 - Entlassen wegen Schwarzfahrten
Ein eher ungewöhnliches Verfahren beschäftigt das Arbeitsgericht Bonn: Ein Taxifahrer klagt gegen seinen Taxiunternehmer, der ihn wegen Schwarzfahrten entlassen hatte. Der Fahrer soll in zwei Jahren 20.000 Euro in die eigenen Tasche gewirtschaftet haben. Laut Gericht müsse der Unternehmer die Anschuldigungen allerdings mit harten Fakten untermauern, sonst bewege er sich auf “dünnem Eis.”
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General-Anzeiger: Rausschmiss nach “Putzfahrt”