01.04.09 - BAG paßt Rechtsprechung bei Urlaubsfrage an
Das Bundesarbeitsgericht hat angesichts des Urteils des EuGH zur Urlaubsabgeltung bei Krankheit seine Rechtsprechung geändert. Der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt nun nicht mehr, wenn der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer den Urlaub nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums nehmen kann.
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Arbeit und Arbeitsrecht: BAG folgt EuGH bei Urlaubsabgeltung wegen Krankheit