20.03.09 - Keine Umweltprämie für alte Taxen

Fahrzeuge, für die eine Umweltprämie beantragt wird, müssen zum steuerlichen Privatvermögen zählen. Dies gilt sowohl für das zu verschrottende als auch für das Neufahrzeug im Sinne der Richtlinie, mithin auch für Taxiunternehmer, die ihr Auto auf ihren Namen zugelassen haben und damit aus dem Kreis der Geförderten ausscheiden.

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TAXI: Umweltprämie gilt doch nicht für Taxis