27.02.09 - Keine steuerrechtliche Grundlage für Schichtzettel
Das von Finanzbehörden häufiger angemahnte Führen von Schichtzetteln hat keine steuerrechtliche Grundlage. Das läßt sich einem Schreiben der Oberfinanzpräsidentin der OFD Karlsruhe, Andrea Heck, an den TVD entnehmen.
Der Bundesfinanzhof hatte 2004 entschieden, daß Schichtzettel als Belege im Sinne der Einzelaufzeichnungspflicht geeignet seien. Die Aufbewahrung sei jedoch nicht erforderlich, wenn der Inhalt der Schichtzettel unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das Kassenbuch eingetragen werde und dieses in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte bestehe.
Frühere Meldung
19.05.04 - Schichtzettelzwang