20.01.09 - Urlaubs-Regelung hinfällig

Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahrs oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr zu nehmen, besteht der Anspruch auf Urlaub weiter und erlischt nicht. Das entschied der Europäische Gerichtshof und stellte sich damit gegen die deutsche Gerichtspraxis bis hoch zum Bundesarbeitsgericht.

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Arbeit und Arbeitsrecht: Anspruch auf Jahresurlaub besteht bei Krankheit fort