19.12.08 - Kleinere Mängel im Fahrtenbuch unschädlich

Kleinere Mängel führen aber noch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Das entschied der Bundesfinanzhof.

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TAXI: Fahrtenbuch mit kleineren Mängeln