21.11.08 - Rote Karte für Frühstarter
Der Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skan macht anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Bamberg darauf aufmerksam, daß die Rechtsprechung zum Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei sog. Frühstarterfällen an roten Ampeln leider weiterhin uneinheitlich sei. Das OLG hatte ein Urteil des Amtsgerichts München kassiert, in dem gegen einen Taxifahrer trotz qualifizierten Rotlichtverstoßes (= länger als 1 Sekunde) kein Fahrverbot verhängt wurde. Der Mann hatte zunächst angehalten, war jedoch mit Blick auf eine Nachbarampel bei Rot gestartet.
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anwalt24.de: Rotlichtverstoß mit Fahrverbot und Geldbuße für Taxi-Fahrer