18.11.08 - Bessere Konditionen für Genossenschaftsmitglieder diskriminieren nicht

Das OLG Naumburg entschied (Az.: 1 U 13/08 (Hs)), daß eine unbillige Behinderung eines Taxiunternehmens beim Zugang zu einer marktbeherrschenden, genossenschaftlich organisierten Funkvermittlung von Personenbeförderungsaufträgen durch eine Taxizentrale) vorliegen kann, wenn die Konditionen, unter denen die Genossenschaft einem Nichtmitglied den vertraglichen Zugang zur Teilnahme an der Funkvermittlung anbietet, ohne sachlichen Grund nicht unerheblich von denjenigen Konditionen abweichen, die für andere gleichartige Unternehmen, auch für die Mitgliedsunternehmen, gelten. Im vorliegenden Fall wurden die Abweichungen allerdings als so gering angesehen, daß sie zulässig waren.

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recht-in.de: Bessere Konditionen für Genossenschaftsmitglieder verstoßen nicht gegen das Wettbewerbsrecht