16.11.08 - Streit um Krankenfahrten: Fortsetzung folgt

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, daß die Ablehnung eines Krankenfahrten-Rahmenvertrags durch die Aufsichtsbehörde rechtmäßig sei, Berufung eingelegt.

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