31.10.08 - Konzessionssperre: Rhein-Hunsrück-Kreis verliert erneut

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Rhein-Hunsrück-Kreis verpflichtet, den Antrag eines Taxiunternehmens auf Erteilung einer Konzession am Flughafen Hahn positiv zu bescheiden. Die Ablehnungsbegründung der Kreisbehörde, durch die zugrunde liegende Wartelistenposition der Klägerin käme es im Falle einer Genehmigung zu einer Steigerung der Taxenzahl um fast 100 %, fand kein Gehör. Zum einen habe ein Gutachten ergeben, daß Auslastung und Erlöse der vorhandenen Taxen bisher weit überdurchschnittlich seien. Zum anderen handele die Behörde fehlerhaft, wenn sie die Klägerin auf der Altunternehmerliste führe, die in der Zulassungsgemeinde bisher kein Taxi betreibe. Auf der Neubewerberliste nehme sie aber eine deutlich höhere Rangstelle ein, so daß ihr die begehrte Konzession zu erteilen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Justiz Rheinland-Pfalz: Taxikonzession für Flughafen Hahn erstritten

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