28.10.08 - Dachträgerwerbung: Ende eines langen Streits
Als letztes Glied in einer langen Kette hatte sich der Bundesgerichtshof jüngst mit der Dachträgerwerbung auf Taxen zu beschäftigen. Er machte gewissermaßen kurzen Prozeß und lehnte die Beschwerde einer Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Kartellsenats des OLG München ab. Der hatte im vergangenen Jahr entschieden, daß der Ausschluß der Klägerin nach dem Anbringen von Dachträgerwerbung durch die Taxi Nürnberg eG rechtmäßig sei.
Frühere Meldungen
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