03.10.08 - In aller Ausführlichkeit: Freiburger Krankenfahrten-Urteil
In der Auseinandersetzung um die Wirksamkeit von Sondervereinbarungen zwischen Krankenkassen und Taxigewerbe fällte das Verwaltungsgericht Freiburg am 11.09.08 ein für das Taxigewerbe wichtiges Urteil (Aktenzeichen: 2 K 1256/07). Die Genehmigungsbehörde des Ortenaukreises hatte eine Sondergenehmigung für Krankenfahrten nicht erteilt. Dagegen klagte die für den Landkreis zuständige Bezirksdirektion der AOK Baden-Württemberg und scheiterte mit dieser Klage. Ventil-Taxipress informiert umfangreich über Verfahren und Urteil.
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Ventil - Taxipress: Verwaltungsgericht urteilt für Taxigewerbe
Frühere Meldung
16.09.08 - AOK unterliegt im Krankenfahrtenstreit