22.08.08 - Lizenz zum Fahren

Die bei Großveranstaltungen häufig durchgeführte Personenbeförderung von prominenten Gästen in gesponserten Fahrzeugen der Oberklasse fällt nicht unter die Freistellungsverordnung, sondern unterliegt dem PBefG. Taxi Heute berichtet ausführlich über einen diesbezüglichen aktuellen Erlass des Baden-Württembergischen Innenministeriums.

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Taxi Heute: VIP-Shuttle bei Großveranstaltungen ist kein freigestellter Verkehr