19.06.08 - Fehlende Führungsverantwortung kann Straftatbestand sein

Bei Arbeitsunfällen, die zu Körperverletzungen führen, kann die unzureichende Wahrnehmung der Führungsverantwortung ein Straftatbestand sein. Daraus können entsprechende Straf- und zivilrechtliche Folgen erwachsen. Die BGF informiert in der aktuellen Ausgabe von SicherheitsPartner und auch online über die Wichtigkeit von Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie deren Delegation durch den Arbeitgeber.

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BGF: Organsation des Arbeitsschutzes