16.06.08 - Ortskunde für Mietwagenfahrer bleibt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit sollen wesentliche Vorschriften rund um den Führerschein aktualisiert, modernisiert und vereinfacht werden

Eine Erleichterung bringt die überarbeitete FeV Taxifahrern: Wenn deren Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist, brauchen sie sich künftig vor einer Neuerteilung nicht mehr wie bislang einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

Eine weitere Streichmaßnahme unterblieb hingegen: Ursprünglich war vorgesehen, die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern entfallen zu lassen. Darauf wurde nach der Empfehlung des federführenden Verkehrsausschusses verzichtet.

In städtischen Gebieten würden Mietwagen häufig eine taxiähnliche Dienstleistung erbringen. Die Ortskundigkeit der Mietwagenfahrer sei hier aus Gründen des Kundenschutzes weiterhin notwendig. Darüber hinaus würde der Wegfall der Ortskundeprüfung bei Mietwagenfahrern zu einem Wettbewerbsnachteil beim Taxiverkehr führen, da dort weiterhin die Ortskundeprüfung abzulegen sei.

Links
BMVBS: Tiefensee: Regelungen rund um den Führerschein werden modern und verständlich
Bundesrat - Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Entwurf (Drucksache 302/08) und Beschluß (Drucksache 302/08 B)
juris: FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (zur Zeit noch alter Fassung)
BZP: Großer Erfolg für das Gewerbe: Ortskunderegelung für Mietwagenfahrer bleibt unverändert!