16.06.08 - Keine fristlose Kündigung bei rechtwidrigem Vertrag

Schließt ein (Gewerbevertretungs-)Verein einen rechtwidrigen Vertrag ab, so berechtigt das Vereinsmitglieder dennoch nicht zu einer fristlosen Kündigung. So urteilte das Amtsgericht Ahrendsburg (Urteil v. 6.5.2008 – Az. 48 C 811/07) im Streit eines Taxiunternehmens gegen seinen Landesverband. Hintergrund war der Abschluß eines Rahmenvertrages mit den Krankenkassen, der seit längerem unter Beschuß aus den eigenen Reihen steht. “Trostpflaster” für das unterlegene Unternehmen: Der Richter sah im kritisierten Rahmenvertrag einen Verstoß gegen § 51 PBefG, doch Rechtmäßigkeit der Vereinbarung war nicht Gegenstand des Verfahrens.

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Taxi Heute: Richter hält Rahmenverträge für rechtswidrig