10.06.08 - Elektronische Registrierkasse für Taxen im Anflug

In den Meldungen der Bundesregierung über das in der vergangenen Woche vorgestellte “Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt” kamen die taxispezifischen Regelungen ein wenig zu kurz. Sie finden sich auf zwei Dokumenten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zur schnelleren Identitätsfeststellung sollte laut Koalitionsvertrag die “Erprobung des sichtbaren Tragens einer Chipkarte durch Beschäftigte auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie, die sie als reguläre Beschäftigte ausweisen soll” erprobt werden. Angesichts der angekündigten Ausweispflicht wird das jetzt als verzichtbar bezeichnet.

Daneben ist eine Änderung der Abgabenordnung vorgesehen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Registrierkassen“ hat Vorschläge erarbeitet, um bestehende Manipulationsmöglichkeiten bei modernen Kassensystemen zu beseitigen. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine kryptographische Sicherung der Buchungen in elektronischen Registrierkassen sowie Waagen, Taxametern und Wegstreckenzählern mit
Registrierkassenfunktion mittels einer Smart Card einzuführen, damit Manipulationen erkennbar werden. Damit soll die Überprüfbarkeit dieser Geräte verbessert werden. Flankiert werden soll dies durch die Einführung einer Kassen-Nachschau sowie der Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht.

Um klarzustellen, daß die genannten Maßnahmen auch für Taxameter und Wegstreckenzähler, soweit diese über eine Registrierkassenfunktion verfügen, Anwendung finden und um damit auch deren Beachtung im Taxi- und Mietwagengewerbe zu fördern, sollen im Personenbeförderungsrecht die Vorschriften über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr entsprechend ergänzt werden.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Frühere Meldung
05.06.08 - Ausweispflicht gegen Schwarzarbeit