02.06.08 - Fahrverbot mit Besinnungsfunktion

Taxi Heute berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts Bayreuth, das für notorisch eilige Taxifahrer wichtig sein könnte: Wer mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällt, muß mit einem Fahrverbot rechnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn zwischen dem Verstoß und der Verurteilung zwei Jahre vergangen sind. Denn dann sei die “Besinnungsfunktion” hinfällig.

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Taxi Heute: Zeitnahes Fahrverbot