26.05.08 - Mietwagendachzeichen können wettbewerbswidrig sein
Dachzeichen auf Mietwagen mit der Aufschrift “Mietwagen” sind wettbewerbswidrig, sofern sie in der äußerlichen Form und Größe einem Taxidachzeichen ähneln. Das entschied das OLG Nürnberg (Az. 3 U 2534/07.
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Ventil - Taxipress: OLG Nürnberg: Mietwagendachzeichen sind wettbewerbswidrig