02.04.08 - 3150 Euro Strafe für Taxipreller
Eine ungewohnt hoche Strafe handelte sich ein zunächst uneinsichtiger Taxipreller in Kelheim ein. Weil der Mann sich mit relativ wenig Geld auf eine Zechtour gemacht hatte, nahm ihm das Gericht nicht ab, daß er bei der anschließenden Taxibestellung glaubte, er habe noch genügend Geld dabei, und ordnete die Zahlungsverweigerung als klassischen Taxibetrug ein. Obwohl der […]