25.04.08 - Gefährliche Spielstraßenausfahrt
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Umgangsdeutsch: Spielstraße) auf die Hauptstraße einfahren will, muß allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Dies gilt auch, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch maximal 30 Meter zurückzulegen sind. Die Regel „rechts vor links“ gilt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2007 hervor. TAXI weist darauf hin, daß dennoch eine Mitschuld des Fahrzeugführers auf der vorfahrtberechtigten Straße entstehen könne, wenn der Einmündungsbereich aufgrund seiner Beschaffenheit nicht als Ausfahrtsbereich der verkehrsberuhigten Zone erscheint und er deshalb mit einem Fehlverhalten Wartepflichtiger rechnen müsse.
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TAXI: Wartepflicht beim Ausfahren aus verkehrsberuhigtem Bereich
BGH: Az. VI ZR 8/07