22.04.08 - Richter ohne Mitschuld bei Taximord

Der Zürcher Kantonsrat läßt nicht abklären, ob ein Oberrichter Mitschuld am Tod eines Taxifahrers trägt und hat die Ermächtigung zu einer Strafuntersuchung abgelehnt. Vorausgegangen war im letzten September der Mord an einem Taxifahrer durch einen Mann, der eigentlich in Haft hätte sein sollen. Der Oberrichter hatte zwei Wochen zuvor zwar Sicherheitshaft für den als gefährlich eingestuften Mann angeordnet. Er hatte die Anordnung jedoch an die Bedingung geknüpft, daß eine geeignete Vollzugseinrichtung gefunden werde.

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20minuten: Taxi-Mord: Richter wird nicht belangt

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21.09.07 - Toter Taxifahrer: Informationspannen