28.03.08 - Staatsknete auch für Taxiunternehmer
Auch Selbstständigen stehen staatliche Beihilfen zum Lebensunterhalt zu, wenn das Einkommen trotz Vollzeitjob nicht ausreicht. Darauf weist der TVD hin.
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Auch Selbstständigen stehen staatliche Beihilfen zum Lebensunterhalt zu, wenn das Einkommen trotz Vollzeitjob nicht ausreicht. Darauf weist der TVD hin.
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