25.03.08 - Taxischleuser rufen Geheimdienste auf den Plan

Auf eine wenig beachtete Nebenwirkung der vom Gesetzgeber angeordneten Vorratsdatenspeicherung weist Telepolis hin. Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst die Zugriffsmöglichkeiten auf schwere Straftaten beschränkt. Wer dabei nur an Mord und Totschlag denke, liege falsch. Zu den schweren Straftaten gehörten neben Betrug, Bestechung oder Steuerhinterziehung auch Schleuserdelikte. Der Karlsruher Richterspruch bestätige darüber hinaus, daß Geheimdienste die Daten abrufen dürfen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Daß der normale Bürger damit nichts zu tun habe, sei ein fataler Irrtum. Einer der Aufgaben der Dienste sei es nämlich, Schleusung zu bekämpfen. “Also kümmern sie sich auch um Taxifahrer …”

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Telepolis: Geheimdienste haben Zugriff auf gespeicherte Daten