29.02.08 - Halterhaftung in Umweltzonen fraglich
Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, daß unklar ist, ob Halter von Fahrzeugen, die ordnungsgemäß in Umweltzonen parken, jedoch nicht zur Einfahrt berechtigt sind, für das Einhalten der Umweltzonenbestimmungen haften. Wer unbefugt, also ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung, in eine ausgewiesene Umweltzonen hineinfährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einen Punkt im Flensburger Zentralregister. Mangels Regelung bleibt laut ACE bisher allerdings fraglich, ob und wie eine Sanktionierung im ruhenden Verkehr stattfinden kann.
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verkehrsRUNDSCHAU.de: ACE: Halterhaftung in Umweltzonen umstritten