28.02.08 - Taxischleuser: Statement der Bundesregierung

Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, bot schon in der letzten Woche eine Vorabversion der Antwort der Bundesregierung zur Schleuserthematik zum Abruf an. Jetzt folgte das “offizielle” Statement der Bundesregierung zu dieser und einer ähnlich lautenden Kleine Anfrage aus FDP-Kreisen.

Danach müssen Taxiunternehmer in eigener Verantwortung sicherstellen, daß sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und sich bei grenzüberschreitenden Fahrten nicht der Beihilfe zur unerlaubten Einreise strafbar machen. Dazu sollten sie sich über die jeweilige Rechtslage im Einreiseland informieren. Sie seien zwar nicht verpflichtet, sich die Reisedokumente bei grenzüberschreitenden Fahrten zu kontrollieren, könnten sich jedoch dennoch am Beispiel der Fluggesellschaften orientieren, die sich die erforderlichen Dokumente vor dem Abflug zeigen lassen. Auf die aus dem Taxigewerbe immer wieder vorgebrachte Frage, ob die Kontrolle der Ausweise nicht ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstelle, antwortete die Bundesregierung mit einem klaren Nein.

Nach der jüngsten Meldung über einen weiteren Taxifahrer, der gestern wegen mutmaßlicher Schleuserei in dänische Haft geriet, erscheint es zweifelhaft, ob die Problematik mit den obigen politischen Antworten abschließend abgehandelt ist.

Links

Bundestag: Taxifahrer müssen sich eigenständig über Rechtslage informieren

BT-Drucksachen:
Anfrage Die Linke sowie Antwort der Bundesregierung
Anfrage FDP sowie Antwort der Bundesregierung

Der Nordschleswiger: Wieder mutmaßlicher Schleuserversuch mit Taxi