21.02.08 - Krankenfahrten für Verbandsmitglieder rechtens
Ein Taxiunternehmen, das nicht Mitglied im Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. ist, kann sich nicht gegen die Genehmigung einer Sondervereinbarung zwischen diesem Verband und den Krankenkassen in Schleswig-Holstein wehren, mit der für Krankenfahrten besondere - günstigere - Tarife vereinbart wurden. Das hat am Dienstag 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein nach mündlicher Verhandlung entschieden ( Aktenzeichen 3 A 74/07 ).
Die Klägerin hatte argumentiert, sie sei durch die ausschließliche Vergabe der Krankenfahrten an Verbandsmitglieder von diesem wesentlichen Einnahmezweig abgeschnitten. Sie sei daher in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet.
Das Gericht entschied nun, daß das PBefG nicht den Schutz des einzelnen im Auge habe, sondern es wolle nur im öffentlichen Interesse den Personennahverkehr und das Taxigewerbe im Bestand erhalten.
Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits die Berufung zugelassen.
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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein:
Klage von Taxiunternehmen gegen landesweite Sondervereinbarung für Krankenfahrten ohne Erfolg