15.01.08 - Weitgehende Werbefreigabe im Regierungsbezirk Karlsruhe
In einer unbefristeten Allgemeinverfügung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe für Taxen und Mietwagen die Werbung an allen Fahrzeugteilen inklusive der Scheiben freigegeben. Zusätzlich angebrachte Werbeträger dürfen nicht beleuchtbar sein. Die Verfügung nimmt hinsichtlich der Erkennbarkeit der Taxen ausdrücklich nur Bezug auf § 26 Abs. 1 Nr. 2 der BOKraft, in der sich die Bestimmung zum Taxischild […]