13.12.07 - Nachholbedarf
Die Berliner Taxi Vereinigung macht auf die Publizierungpflicht für Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften bzw. GmbHs aufmerksam. Nachdem die Vorschrift in den letzten Jahren eher lässig gehandhabt worden sei, solle nach ministeriellen Ankündigungen Fehlverhalten jetzt unnachsichtig verfolgt und mit Buß- und Zwangsgeld belegt werden. Die BTV hält es für denkbar, daß “besonders engagierte Mitglieder des Advokatenberufsstandes” eine Abmahnwelle gegen “Veröffentlichungsscheue” initiieren.
Ein Blick in den elektronischen Bundesanzeiger zeigt, daß die Anzahl der publizierten Jahresabschlüsse aus dem Taxigewerbe sich dort bisher in Grenzen hält.
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Berliner Taxi Vereinigung: Publizierungspflicht