31.10.07 - Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen verurteilte einen bisher unauffälligen Taxiunternehmer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 150.000 €.
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Zoll: Taxi-Unternehmer zu zwei Jahren zur Bewährung verurteilt