17.08.07 - Osnabrücker Abmahnungen: Mietwagenbetreiber unterschreiben teilweise

Nach einer Pressemitteilung der IG Osnabrücker Taxifahrer haben zwei der wegen Verstößen gegen das § 49 Abs. 4 des PBefG abgemahnten Mietwagenbetreiber Unterlassungserklärungen abgegeben. Zwei weitere Unternehmer verhandeln danach gegenwärtig noch über die mit den Erklärungen verbundenen Summen, fünf haben über Anwälte erklärt, die Beweise für eine Unterlassungserklärung seien nicht stichhaltig genug.

Neben den Aktionen für fairen Wettbewerb will die IG jetzt auch die Qualität der Dienstleistung Personenbeförderung in Osnabrück verbessern. Dazu sollen im September und Oktober 2007 eigene kostenlose Fahrerschulungen durchgeführt werden.

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Interessengemeinschaft Osnabrücker Taxifahrer: Erfolge im Kampf für fairen Wettbewerb

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