29.06.07 - Nicht genutztes Taxi verpflichtet zu Ersatz
Auf ein schon etwas älteres Urteil des Amtsgerichts Siegen ( 19.11.2001 - Aktenzeichen: 10 C 318/01) weist Der Mobilitätsmanager heute hin: Wer ein Taxi bestellt und dann nicht mitfährt, muss für die Anfahrts- und Ausfallkosten aufkommen.
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Der Mobilitätsmanager: Urteil: Wer Taxi bestellt, muss zahlen
Die Begründung des Gerichts ist bei RA Kotz abrufbar:
Taxi bestellt und nicht in Anspruch genommen – Wer zahlt?