21.06.07 - Schlechtes Geschäft nach Tritt gegen Kollegenhand

Einen Strafbefehl über 750 Euro hatte er nicht akzeptiert, den Vorschlag des Gerichts über eine Verfahrenseinstellung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gegen nur 450 Euro ebenfalls. In der Folge stehen jetzt 1625 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung auf der Rechnung eines Taxifahrers. Der Mann hatte im Streit um eine vermeintlich abgestaubte Tour einen Kollegen gegen die Hand getreten.

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newsclick.de: Tritt im Streit um Taxi-Tour: 1625 Euro Geldstrafe