01.06.07 - Abschleppen vom Taxistand ohne Behinderung rechtmäßig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, daß das Abschleppen eines privaten PKW von einem Taxistand nach Maßgabe des anordnenden Polizisten rechtmäßig ist. Es seit nicht erforderlich, daß eine akute Verkehrsbehinderung schon eingetreten sei oder unmittelbar bevorstehe. Für die effektive Abwehr einer akuten oder konkreten Behinderung des Verkehrs müsse es möglich sein, gegen Fahrzeuglenker vorzugehen, die bestehende Ge- oder Verbote missachten.
Schon im letzten Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg eine ähnliche Entscheidung getroffen.
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30.05.07 - BayVGH: Abschleppen aus Taxistand auch ohne Behinderung möglich
27.08.06 - Abschleppen aus Taxistand ist auch ohne konkrete Behinderung zulässig