14.05.07 - Bewährung für Schwarzarbeit
Zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung hat das Kölner Amtsgericht die ehemalige Betreiberin eines Taxiunternehmens verurteilt. Zu 228.000 Euro durch sie hinterzogenen Sozialabgaben und Steuern kommen weitere 89.000 Euro, die auf das Konto der Mitarbeiter gehen.
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Kölnische Rundschau: Haftstrafe für Schwarzarbeit